Eine Alternative zum Krankenhaus in der Region Gifhorn - Braunschweig - Wolfsburg stellt sich vor:
Hebammenpraxis im Geburtshaus Wahrenholz
Auf dieser Seite möchten Wir Ihnen einige grundlegende Informationen zu Geburtshäusern vermitteln:
Was ist ein Geburtshaus ?

Geburtshäuser sind kleine überschaubare Einrichtungen, die ambulante Geburten in einer persön-lichen, familiären Atmosphäre anbieten. Sie verfügen über wohnlich eingerichtete Geburtsräume und meist auch über größere Räume für Kurse (z.B. Geburtsvorbereitungskurse) und Seminare. Die Geburtsräume sind mit allem ausgestattet, was für eine normale Geburt notwendig ist. Dazu gehört natürlich heutzutage auch etwas Technik, zum Beispiel ein Herzton-Wehen-Schreiber (CTG), um die Herz-töne des Kindes aufzuzeichnen. Darüber hinaus stehen Medikamente und ein Sauerstoffgerät zur Verfügung. Außer einem großen Bett haben wir noch Gebärhocker und Gebärstühle, Pezzibälle, Seile etc., um verschiedene Gebärpositionen zu unterstützen. Wie andere Geburtshäuser auch haben wir eine große Gebärbadewanne für Wassergeburten. Wie in jedem Geburtshaus arbeitet auch bei uns ein Team von erfahrenen Hebammen, die über langjährige klinische wie auch außerklinische Berufserfahrung verfügen. Aufgrund ihrer Ausbildung sind sie per Gesetz befugt, normale Entbindungen eigenverantwortlich zu betreuen.
Die Standards für die Ausstattung und Arbeit im Geburtshaus sind detailiert im § 134 a Sozial-gesetzbuch (SGB) V festgeschrieben wie auch das Qualitätsmanagement vorgeschrieben ist.
Für Notfälle sind Verfahren zu engen Zusammenarbeit mit den Notdiensten festgelegt und erprobt, um bei Bedarf Mutter und Kind rasch ins Krankenhaus verlegen zu können.

Die Definition eines Geburtshauses ergibt sich aus den Leitlinien des Bundes deutscher Hebammen und dem Sozialgesetzbuch V im § 134 a:

"Geburtshäuser sind selbständige Einrichtungen der Primärversorgung, in denen eine frauengerechte ganzheitliche Betreuung für Schwangere, Gebärende, Wöchnerinnen und deren Familien angeboten wird.
Die medizinische Leitung obliegt einer Hebamme gemäß der Hebammen­be­rufs­ordnung sowie dem Hebammengesetz.
Durch interprofessionelle Zusammenarbeit im medizinischen und psychosozialen Bereich werden die angebotenen Leistungen vervollständigt.
Die Arbeit richtet sich nach dem Hebammengesetz, dem und den Richtlinien des Bundes deutscher Hebammen für Geburtshäuser.
Die Arbeit der Hebammen im Geburtshaus unterliegt der Qualitätssicherung einem ständigen Qulitätsmanagment. "

Wer kann im Geburtshaus entbinden ?

Aus medizinischer Sicht können alle Frauen in einem Geburtshaus entbinden, die gesund sind und bei denen mit einem normalen Schwangerschaftsverlauf gerech-net werden kann. Im § 134 a des Sozial-Gesetzbuchs V sind die Auswahl-Kriterien für Geburtshausentbindungen festgeschrieben. Kommt es unter der Geburt zu Komplikationen, fährt die Hebamme mit der werdenden Mutter in die Klinik. Zur Sicherheit einer Geburtshausgeburt trägt insbesondere auch die kontinuierliche und persönliche Betreu-ung bei, die bereits in der Schwan-gerschaft während der Kurse und bei den Vorsorgeuntersuchungen beginnt. Zwischen werdender Mutter und Hebamme entwickelt sich ein besonderes Vertrauens-verhältnis. Die Hebamme kennt die werdende Mutter und kann so den den Schwanger-schafts- sowie den Geburtsverlauf sehr aufmerksam beobachten und beurteilen. Sie erkennt so mögliche Komplikationen frühzeitig.
Wie steht es mit den Kosten bei einer Entbindung im Geburtshaus ?

Die Kosten im Geburtshaus werden unterschieden in:

- Kosten für die Hebammenhilfe und
- Betriebskosten für die Geburt im Geburtshaus

Diese Kosten werden seit 2008 von allen Krankenkassen vollständig. Die Hebamme rechnet diese Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.
Nur die Kosten für die Rufbereitschaft der Hebamme, also dafür, dass eine Hebamme ab der 37. Schwangerschaftswoche rund um die Uhr für die werdende Mutter ständig ansprechbar und verfügbar ist werden zur Zeit noch nicht von den Krankenkassen übernommen.

Auch zum Thema Kosten beraten wir Sie gern.

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